Angeln am Gacka

Angeln am Gacka

Obwohl es sich hier aufgrund aller Eigenschaften des Gacka um einen Karstfluss handelt, ist er ein extrem langsamer und ruhiger Fluss und mit einer gleichmäßigen Wassermenge. Neben der gleichmäßigen Bestandsgröße der Quelle ist Gacka auch für seine Stabilität und geringe Temperaturunterschiede bekannt. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 9,4 °C (7,9 °C im Winter, 10,8 °C im Sommer), was für Fische aus der Familie der Salmoniden äußerst günstig ist. Der Fluss Gacka ist reich an Sauerstoff (S. 1 bis 13,5 mg/l) und in seiner chemischen Zusammensetzung ist er leichtalkalisch, ziemlich hart und reich an Kalziumsalzen.

Die Flora und Fauna des Flusses Gacka sind sehr reich. Das Wasser ist aufgrund der günstigen Wassertemperatur, der angenehmen chemischen Zusammensetzung und des schlammigen Bodens reich an Pflanzen, von Moosen über Algen bis hin zu Stängelpflanzen.

Unter den Fischarten ist Gacka weltberühmt für seine Bachforelle (Salmo trutta farrio), die für leidenschaftliche Angler eine Herausforderung darstellt. Aufgrund des Nahrungsreichtums wachsen Bachforellen in Gacka fünf- bis siebenmal schneller als in jedem anderen Forellengewässer der Welt. Aus diesem Grund werden Riesenexemplare der Bachforelle aus Gacka oft bis zu 5 kg schwer.

Angelsaison

Die Angelsaison am Gacka Fluss eröffnet am 1. März und schließt am 31. Oktober.

Angelvorschriften 2023

Ab 1.3.2023. gültig

GEBIET 0 – Das Naturschutzgebiet Sinačka pučina, Kostelka von der Mündung bis zur Quelle, und die Tonković-Quelle bis zum Nebenfluss Knjapovac sowie alle anderen Nebenflüsse des Flusses Gacka sind aufgrund der Wanderrouten und Überwinterungsgebiete der Fische als besondere Lebensräume ausgewiesen – das Angeln ist aus diesem Grund nicht erlaubt wegen des Schutzes der Brutbeständen von Bachforellen und Äschen.

GEBIET A – vom Nebenfluss Knjapovac bis zur Brücke Nr. 3 (Tonča-Brücke) in der Stadt Čovići.

Im Bereich A ist das Angeln ausschließlich mit einer künstlichen Fliege nach dem Fang und Freilassen (engl. „Catch and Release“) -Prinzip erlaubt.

In der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März ist das Angeln von der Nullbrücke (Hauptbrücke) zum Nebenfluss Knjapovac völlig verboten wegen der Wanderung der Bachforellen zu den natürlichen Laichplätzen in Richtung der Tonković-Quelle.

Das ganze Jahr über ist das Angeln von der Nullbrücke (Hauptbrücke) flussabwärts unter Einhaltung der Vorschriften erlaubt.

Künstliche Fliegenköder dürfen einen (1) Hakenhaben. Die Verwendung von Streamern mit einer Länge von mehr als 3 cm ist im Bereich A verboten.

Schwimmer und Hindernisse sind nicht erlaubt. Nachtangeln ist verboten.

BEHALTUNG ALLER GEFANGENEN FISCHE IST VERBOTEN

GEBIET B - von Brücke Nr. 3 (Tonča-Brücke) in Čovići bis Brücke Nr. 5 (Stanišić-Brücke) in Prozor.

Es ist erlaubt, eine kalifornische Forelle mit einer Gesamtkörperlänge von mehr als 30 cm zu fangen, sowie Hechte aller Größen in unbegrenzter Menge.

Schwimmer und Hindernisse sind nicht erlaubt. Nachtangeln ist verboten.

ES IST VERBOTEN, BACHFORELLEN UND ÄSCHEN ZU FANGEN

GEBIET C - von der Brücke Nr. 5 (Stanišić-Brücke) in Prozor bis zum Zusammenfluss der Flüsse Gacka und Lika in den Poljica-Tunnel.

All die Vorschriften sind einzuhalten. Das Fangen von Regenbogenforellen mit Mindestgröße von 30 cm und von Hechten aller Größen und Menge, sowie Benutzung aller Kunstködern, ist erlaubt.

Kunstköder – der Köder darf nicht kleiner als 10 cm sein und darf maximal drei (3) Haken haben (Einhaken, Zweihaken oder Dreihaken).

Nachtangeln ist verboten.

ES IST VERBOTEN, BACHFORELLEN UND ÄSCHEN ZU FANGEN

GEBIET D - umfasst den See Švica und den Stausee Gusić polje. Im Bereich D ist das Angeln mit allen Kunstködern erlaubt.

Zum Angeln dürfen höchstens drei Angelruten mit je einem Haken verwendet werden, ausgenommen Kunstköder – ein Köder darf mehr als einen Haken haben, höchstens jedoch drei.

Es ist erlaubt, insgesamt drei Fischstücke je Art zu behalten, in folgenden Rahmen:

  • Hecht 3 Stück 40cm
  • Karpfen 1 Stück 40cm
  • Schleie 2 Stück 20 cm
  • Wels 1 Stück 60cm

VERBOTE

Von der Nullbrücke in Ličko Lešće bis zum Nebenfluss Knjapovac ist das Angeln aufgrund der Wanderung der Bachforellen zu den natürlichen Laichplätzen in Richtung Tonković-Quelle jedes Jahr von Oktober bis 28./29. Februar völlig verboten.

Ab der Nullbrücke flussabwärts ist das Angeln das ganze Jahr über unter Einhaltung der Regeln erlaubt. Auf den Brücken und in einer Entfernung von 20 m flussaufwärts und flussabwärts der Brücken ist das Angeln verboten.

Aufgrund des Schutzes der Fischpopulationen ist der Fang von Bachforellen und Äschen entlang des gesamten Flusslaufs der Gacka verboten.

Wegen des Gesundheitsschutzes der Fische ist der Einsatz nicht registrierter Schiffe auf dem gesamten Verlauf des Flusses Gacka verboten. Es besteht ansonsten die Möglichkeit besteht, Viren wie VHS und IHN aus anderen Gewässern zu übertragen, was für den Fischbestand des Flusses Gacka katastrophal wäre.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Gacka-Ufers als Lebensraum für die Pflanzen- und Artenvielfalt ist es verboten, Autos und andere Transportmittel in der Nähe des Wasserlaufs zu parken und zu waschen.

Es ist verboten, alle Hindernisse (wie elektrische Hirten, Zäune usw.) rund um den Wasserlauf des Flusses Gacka aufzustellen, sodass den Fischern der Flusszugang ermöglicht wird.

Die Verwendung eines Taucheranzugs ist im Gebiet des Flusses Gacka verboten, außer in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung eines Angelrechtinhabers.

Gemäß dem Gesetz über die Süßwasserangeln (Amtsblatt 63/19), Art. 52 Abs. (1) ist es verboten, den Angelrechtinhaber bei der Ausübung seiner Rechte zu behindern oder daran zu hindern.

JAGDSCHLOSS AM GACKA FLUSS:

  • FORELLE: 1. Oktober bis 28./29. März
  • ASCHE: vom 1. Januar bis 15. Mai.

JAGDSCHLOSS FÜR SEEN ŠVICA UND BRLOG:

  • KARPFEN – vom 1. April bis 31. Mai
  • WELS – vom 16. April bis 15. Juni
  • HECHT – vom 1. Februar bis 31. März

FISCHWÄCHTERDIENST

Um die Fischereizone Otočac vor illegaler Nutzung und anderen Schäden zu schützen, wurde ein Fischwächterdienst organisiert.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haben die Fischwächter das Recht, von einem Angler einen Angelschein, einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zu verlangen, anhand dessen die Identität dieser Person festgestellt werden kann. Die Fischwächter dürfen auch Werkzeuge, Angelausrüstung und Fischfang kontrollieren.

Personen, die der Aufsicht von Fischwächter unterliegen, sind verpflichtet, ihnen die Wahrnehmung der Aufsicht zu ermöglichen, sowie Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Aufsicht bereitzustellen.

Die Fischwächter verfügen über einen Ausweis und ein Abzeichen, die ihre offizielle Eigenschaft, Identität und Autorität belegen, sowie über eine offizielle Uniform.

Um im unzugänglichen Gelände entlang des Flusses Gacka schneller reagieren zu können, stehen dem Fischwächterdienst Videoüberwachung und ein unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne) zur Verfügung.

Der Hauptstrom des Flusses Gacka ist in die Gebiete A, B und C unterteilt.

Das Gebiet A umfasst den Flusslauf von der Tonković-Quelle bis zur Stanišić (Rogić) -Brücke, einschließlich des Sinac-Hochsees vom Ribnjak-Staudamm bis zur Mündung in den Fluss Gacka. Es ist nur Fliegenfischen erlaubt. In diesem Gebiet ist Angeln nur erlaubt nach dem Fang und Freilassen (engl. „Catch and Release“), im Gebiet von der Franz-von-Paola-Kapelle bis zur 3. Brücke (sog. Tonča-Brücke).

Das Gebiet vom Bach Knjapovac bis zur Tonković -Quelle ist ein Naturschutzgebiet und das Angeln ist dort verboten.

Das Gebiet B umfasst den Flusslauf von der Stanišić-Brücke bis zur Mündung des Flusses Gacka im Poljica-Tunnel. Fliegenfischen und Kunstköder jeglicher Art sind erlaubt.

Das Gebiet C umfasst den Seen Švica und Gusić polje. Das Angeln mit allen Kunstködern ist erlaubt.

Beim Angeln mit einer künstlichen Fliege ist die Verwendung von Gewichten und Schwimmern nicht gestattet.

Angelkarten können am Gacka-Infostand in Ličko Lešće 198b erworben werden.

1. Tageskarte – 53,08 €

2. 3-Tageskarte– 132,73 €

3. 7-Tageskarte– 278,72 €

4. Jahreskarte (unbegrenzt) – 929,06 €

5. Jahreskarte für Vereinsmitglieder, die keine gemeinnützige Arbeit abgeleistet haben (15 Besuche in der A-Zone, 15 Besuche in der B-Zone und C-Zone unbegrenzt) – 530,89 €

6. Jahreskarte für Vereinsmitglieder, die gemeinnützige Arbeit abgeleistet haben (15 Besuche in der A-Zone, 15 Besuche in der B-Zone und C-Zone unbegrenzt) – 53,09 €

7. Jahreskarte für kroatische Kriegsinvalide (15 Besuche in der Zone A, 15 Besuche in der Zone B und Zone C unbegrenzt) – 53,08 €

8. Jahreskarte für Mitglieder im Alter von 14–18 Jahren – 13,27 €

9. Tageskarte für den See – 13,27 €

10. 3-Tageskarte für den See – 33,18 €

11. 7-Tageskarte für den See – 53,09 €

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